Herzlich Willkommen
auf der Website der Interessengemeinschaft Raumplanung Brig-Glis-
Gamsen-Brigerbad.
Die IG wurde am 31. Oktober 2019 in der Zunftstube in Glis gegründet.
Zufall oder Absicht?
Es fällt auf, dass die Stadtgemeinde Brig-Glis im Rahmen ihrer
Raumplanung (namentlich: Leitbild Räumliche Entwicklung Brig-Glis,
Schlussbericht Modellvorhaben räumliche Entwicklung Brig-Glis,
Ausscheidung Siedlungsgebiet, Brig-Glis, Raumplanungsmandat zur
Gesamtrevision des Zonennutzungsplanes und Mitwirkungsverfahren) bis
anhin ausnahmslos ausserkantonale Unternehmen mandatierte.
Ausgewiesene Fachleute, bzw. Spezialfirmen vor Ort, die sich in den
örtlichen Begebenheiten bestens auskennen und ohne Zweifel in der Lage
wären, vorhandenes gesetzliches Ermessen zugunsten der direkt
betroffenen Grundeigentümer zu berücksichtigen und der zuständigen
Entscheidbehörde auch vorzuschlagen, bleiben aussen vor.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen, auf dieser Website, einen
kurzen Überblick unserer Vereinstätigkeit zu gewähren und würden uns
natürlich freuen, Sie an der nächsten Generalversammlung (17. November
2022) persönlich begrüssen zu dürfen.
Warum die Gründung einer IG?
Vorbemerkung
Der Erlass von Planungszonen und der sich daraus ergebende
Zonennutzungsplan ist für die Gemeinde und die betroffenen
Grundeigentümer ein äusserst wichtiges und zukunftweisendes
Rechtsgeschäft, das die öffentliche Hand nicht isoliert, sondern zusammen
mit seinen Bürgern umsetzen muss.
Gründe
1. Die Gemeinde hat es bisher unterlassen, die betroffenen
Grundeigentümer zu informieren und in den Planungsprozess
einzubeziehen.
2. Die betroffenen Bodeneigentümer sind der Ansicht, dass der
Gemeinderat von Brig-Glis die Interessen der Gemeinde und diejenigen der
Grundeigentümer nur ungenügend vertreten hat.
3. Der zukünftigen demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung von
Brig-Glis wurde nicht realitätsnahe Rechnung getragen (z.B. Spitalausbau,
Neuerrichtung Campus FFHS, rege Bautätigkeit, massiver Ausbau der Lonza
mit entsprechenden Arbeitskräften, die im Raume Brig-Glis wohnen
werden / Wohnqualität)
4. Die künftige städtebauliche Entwicklung von Brig-Glis (Bahnhof, Wohn-
und Büroblöcke Brig West, Rhonesandquartier) wurde weder berücksichtigt
noch gewertet
5. Raumplanung ist nicht zuletzt ein politischer Anpassungsprozess. Der
Gemeinderat hat den ihm von Gesetzes wegen eingeräumten
Ermessensspielraum nicht zu Gunsten seiner Grundeigentümer
ausgenützt. Dies in krassem Widerspruch zu wichtigen Oberwalliser
Gemeinden (namentlich Naters, Visp, Zermatt, Leuk, Ried-Brig, Termen)
6. Die Gemeinde ging nicht von aktuellen Planungsgrundlagen aus
7. Der Gemeinderat kann sich seiner Verantwortung gegenüber den
raumplanerisch direkt betroffenen Grundeigentümern nicht entziehen,
indem die Planung an ein externes ausserkantonales Büro übertragen wird.
Es ist weder im Interesse der Bürger und Bürgerinnen, noch sachlich
gerechtfertigt, wenn der Gemeinderat in blindem und voreilendem
Behördengehorsam die allgemein gefassten gesetzlichen
Bestimmungen päpstlicher als der Papst umsetzen will.
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad
Gründung IG Raumplanung 31.Oktober 2019
Petition Augenmass bei der Raumplanung
Stellungnahme zur unabhängigen AGORA-plan Expertise
Eingabe öffentliches Mitwwirkunsverfahren ZNP&BZR / Einsprache Quartierplan West
Mitarbeit kommunale Raumplanungskommission
Infoschreiben an Mitglieder / 8 -10 Vorstandssitzungen pro Jahr / Mediale Präsenz
Tätigkeiten