Revision Zonennutzungsplan & kommunales Bau- und
Zonenreglement und Kommission
Gesamtrevision des Zonennutzungsplans (ZNP) und des kommunalen Bau- und
Zonenreglements (BZR) – Einleitung Mitwirkungsverfahren
Die Stadtgemeinde Brig-Glis lud auf den 20. Januar 2022 zu einer Informationsveranstaltung in
die Simplonhalle in Brig ein, bei der das Leitbild räumliche Entwicklung präsentiert und das
Vorgehen zur Festlegung des Siedlungsgebiets sowie der Anpassung der Bauzonen erklärt
wurden. Gleichzeitig leitete die Stadtgemeinde das gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Mitwirkungsverfahren (Art. 33 kRPG) im Rahmen der Gesamtrevision des
Zonennutzungsplans (ZNP) und des kommunalen Bau- und Zonenreglements (BZR) ein. Die
IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad nahm an der Veranstaltung teil, brachte sich ein
und nutzte die Gelegenheit, am öffentlichen Mitwirkungsverfahren aktiv teilzunehmen. Mit
Eingabe vom 20. Februar 2022 brachten wir grundlegende Kritikpunkte zu den zur Mitwirkung
publizierten Unterlagen an. Insbesondere stellten wir die Strategie des Stadtrates bei der
Festlegung des Siedlungsgebietes in Frage und rügten dabei die Haltung, möglichst grosse
Flächen freizuhalten, währenddem die Konsequenzen für die Grundeigentümer nicht
berücksichtigt werden. Zudem warfen wir die Frage der Entschädigungen auf und bemängelten
zum x-ten Mal die einseitige personelle Zusammensetzung der kommunalen
Raumplanungskommission.
Kommunale Raumplanungskommission
Die Tätigkeit der Fachkommission ist modular aufgebaut, wobei aus Sicht unserer IG die
Bearbeitung der im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision des
ZNP und des BZR eingereichten Vorschläge, Anregungen und Kritikpunkte eine zentrale Rolle
spielen wird. Obschon die Befürchtung, allein auf weiter Flur zu stehen, leider sehr realistisch
ist, werde ich mich mit aller Kraft bemühen, die Interessen der betroffenen Grundeigentümer
im Rahmen des Möglichen optimal zu vertreten, um so dem Stadtrat einen Schlussbericht als
Entscheidgrundlage unterbreiten zu können, der diesem Anliegen auch angemessen
Rechnung trägt.
Quartierplan Bahnhof West mit Teiländerung des Zonennutzungsplans
Im Rahmen der Teiländerung des Zonennutzungsplanes und des kommunalen Bau- und
Zonenreglements des Quartierplans Bahnhof West plant die Gemeinde unter anderem die
Einführung eines neuen Artikels 59
bis
(Kern- und Gewerbezone KG-SNP, KG-H) ins
kommunale Baureglement aufzunehmen. Dabei fällt auf, dass in der Kern- und Gewerbezone
Hochhaus KG-H Bauten mit einer Gebäudehöhe von max. 70.00 m Firsthöhe errichtet werden
können. Mit dieser Teiländerung und der damit verbundenen Zonenplanrevision realisiert die
Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke eine massive Wertsteigerung von mehreren Millionen
Schweizer Franken. Es geht nun aus unserer Sicht nicht an, dass die Gemeinde mit dieser
Revision des Baureglements einen riesigen Planungsgewinn erzielt und gleichzeitig aber
unnötig viel Bauland auszonen und die entsprechenden Eigentümer nicht einmal entschädigen
will. Mit Einsprache vom 05. April 2021 hat sich die IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-
Brigerbad sowie eine mitunterzeichnende Privatperson dem Ansinnen der Gemeinde
widersetzt und dabei zusätzlich gefordert, dass mit der vorgesehenen Revision auch die Frage
der Mehrwertabgabe und deren Verwendung im kommunalen Bauzonenreglements geregelt
werden muss. Das Einspracheverfahren ist zurzeit noch hängig.
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad