Petition
Petition «Augenmass in der Raumplanung!»
Am 28. Januar 2021 reichte die IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad die Petition «Augenmass in
der Raumplanung» mit 1666 Unterschriften ein. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2021 behandelte der
Stadtrat unsere Eingabe und teilte den Petitionären mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 mit, dass er nicht
gewillt sei, auf deren Anliegen einzugehen. Insbesondere weigerte sich der Stadtrat, seinen Entscheid zur
Festlegung des Siedlungsgebietes vom 28. Mai 2019 in Wiedererwägung zu ziehen. Dies trotz Vorliegen
von neuen Tatsachen, bzw. nicht mehr aktuellen Zahlen, die als Grundlage zu diesem Entscheid geführt
hatten. Einzig mit der Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen zuhanden des
Stadtrates konnten sich die Gemeindeoberen einverstanden erklären, wobei lediglich dem Präsidenten der
IG Einsitz in dieses Gremium zugesichert wurde. Zu dieser unbefriedigenden Haltung des Stadtrates nahm
die IG Raumplanung am 23. Dezember 2021 ausführlich Stellung und kritisierte die Position der
Stadtgemeinde hart, aber sachbezogen, fundiert und fair.
Faktenblatt
PETITION ZU HANDEN DES STADTRATES VON BRIG-GLIS:
AUGENMASS BEI DER RAUMPLANUNG!
Im
Walliser
Bote
vom
6.
Juni
2019
informierte
die
Stadtgemeinde
Brig-Glis
über
ihr
künftiges
Siedlungsgebiet.
Sie
publizierte
einen
Plan
mit
den
vorgesehenen
Rückzonungs-
und
Reserveflächen,
die
nach
dem
Willen
des
Stadtrats
nicht
mehr
Teil
der
Bauzone
von
Brig-Glis
sein
sollen.
Die
Bevölkerung
von
Brig-Glis
wurde
über
die
Absichten
vorgängig
nicht
ins
Bild
gesetzt,
der
Stadtrat
hat
bei
der
Festlegung
des
Siedlungsgebietes
über
die
Köpfe
hinweg
Tatsachen
schaffen
wollen
und
dabei
die
vom
eidgenössischen
Raumplanungsgesetz
verlangte
Mitwirkung
der
Bevölkerung
ausser
Acht
gelassen.
Auch
auf
sein
„Leitbild
räumliche
Entwicklung
Brig-Glis
von
2014“
hat
er
wenig
Rücksicht genommen.
Brig-Glis
liess
sich
von
Bund
und
Kanton
ohne
Zeitnot
in
die
Rolle
des
Musterknaben
drängen,
um
allen
anderen
Oberwalliser
Gemeinden
zu
demonstrieren,
dass
ihnen
in
Sachen
Raumplanung
keine
Alternative
bleibt,
als
ein
willenloses
Vollzugsinstrument
von
Bund
und
Kanton
zu
sein.
Falsch!
Raumplanung
ist
zutiefst
demokratisch,
es
braucht Mehrheiten für eine massvolle Umsetzung der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes.
Für
den
Stadtrat
von
Brig-Glis
ist
Raumplanung
offensichtlich
ein
reines
Zahlenspiel.
Die
theoretischen
Berechnungen
des
Kantons,
die
auf
widerlegbaren
Annahmen
beruhen,
wurden
als
fix
angenommen
und
es
wurde
brav
die
exakt
geforderte
Fläche
für
die
Rückzonung
bzw.
die
Blockierung
vorgesehen.
Die
Anwendung
qualitativer
Kriterien
diente
nur
noch
der
Auswahl
und
der
Rechtfertigung
für
diese
Flächenauswahl.
Ein
verkehrtes
Vorgehen,
bei dem das Pferd am Schwanz aufgezäumt wurde.
Die
politisch
Verantwortlichen
der
Stadtgemeinde
Brig-Glis
haben
ein
Negativ-Beispiel
geliefert,
wie
man
es
nicht
machen
darf
in
Sachen
Respektierung
der
demokratischen
Prozesse
und
in
Sachen
Kommunikation
und
Mitwirkung
der Bevölkerung!
Für
ein
Umdenken
und
eine
Verbesserung
der
Situation
ist
es
nicht
zu
spät.
Um
aus
dieser
unbefriedigenden
Situation herauszukommen,
fordern wir:
Der
Stadtrat
von
Brig-Glis
muss
auf
seinen
Entscheid
vom
28.
Mai
2019
zur
Festlegung
des
Siedlungsgebietes,
also
zur
Trennung
von
Siedlung
und
Landwirtschaftszone,
zurückkommen
und
diesen
spätestens
nach
der
Neubestellung
des
Stadtrates
im
Herbst
2020
anpassen.
Denn
Brig-Glis
hat
noch
bis
Mai
2021
Zeit,
um
sein
Siedlungsgebiet
festzulegen.
Die
kantonale
Verwaltung
hat
bei
der
Festlegung
des
Siedlungsgebietes
keine
Weisungsbefugnis,
die
Festlegung
liegt
einzig
und
allein
in
der
Macht
der
Gemeinde.
Bleibt
der
Entscheid
bestehen,
heisst
das,
dass
ca.
20
ha
(immerhin
200'000
m
2
)
heutiges
Bauland
bereits
zur
definitiven
Rückzonung
fixiert
werden,
ohne
dass
die
Bevölkerung
dabei
mitwirken
konnte.
Eine
angepasste
Festlegung
des
Siedlungsgebiets
der
Stadtgemeinde
Brig-Glis
soll
die
heutigen
Bauzonen
von
Brig,
Glis,
Gamsen
und
Brigerbad
umfassen.
Für
einzelne
Randgebiete,
sofern
diese
im
Rahmen
der
Gesamtrevision
der
Nutzungsplanung
unter
Einbezug
der
Bevölkerung
aus
raumplanerischen
Gründen
für
eine
Rückzonung
vorgesehen
werden,
ist
volle
materielle
Entschädigung
zu
leisten.
Diese
muss
vorgängig
mit
den
betroffenen
Grundeigentümern
ausgehandelt
werden
und
darf
nicht
den
Gerichten
überlassen
werden.
Um
eine
geordnete
Entwicklung
des
Siedlungsgebietes
sicherzustellen,
können
weniger
prioritäre
Flächen
innerhalb
des
Siedlungsgebietes
einer
Reservezone
zugewiesen
werden
(vorläufige
Blockierung).
Auch
dies
darf nicht ohne die Mitwirkung der Bevölkerung geschehen.
Innerhalb
der
heutigen
Bauzone
Freiflächen
zu
schaffen,
kann
aus
raumplanerischer
Sicht,
aus
Gründen
des
Ortsbildschutz
oder
anderweitiger
Gründe
durchaus
als
sinnvoll
erachtet
werden.
Jedoch
sind
diese
Flächen
vorgängig gegen volle materielle Entschädigung von der Gemeinde zu erwerben.
Der
Stadtrat
von
Brig-Glis
muss
das
Heft
in
der
Raumplanung
wieder
selbst
in
die
Hand
nehmen.
Wir
stellen
die
Umsetzung
des
revidierten
eidgenössischen
Raumplanungsgesetzes
keineswegs
in
Frage,
die
Realisierung
muss
jedoch
massvoll
passieren
und
unter
Abwägung
aller
vorhandenen
Interessen
und
unter
breitem Einbezug der Bevölkerung.
Wir
halten
die
Bildung
einer
Raumplanungskommission
in
Brig-Glis
für
notwendig,
um
eine
einvernehmliche
Lösung
für
die
Umsetzung
des
revidierten
eidgenössischen
Raumplanungsgesetzes
zu
finden,
die
mehrheitsfähig
ist,
und
die
transparent
und
unter
Mitwirkung
der
Bevölkerung
zustande
kommt.
Der
IG
Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad ist Einsitz in dieses Gremium zu gewähren.
Geschätzte
Grundeigentümer
und
Sympathisanten
der
IG
Raumplanung
Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad,
wir
fordern
euch
auf,
den
separaten
Unterschriftenbogen
zur
Einreichung
der
Petition
an
den
Stadtrat
von
Brig-Glis
zu
unterzeichnen
und
möglichst
viele
Personen
in
eurem
Freundes-
oder
Bekanntenkreis
zu
animieren,
die
Petition
ebenfalls zu unterzeichnen.
Für die Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Freundliche Grüsse
IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad
Der Präsident:
Leander Williner
Brig-Glis, 12. März 2020
Einreichung Petition mit 1666 Unterschriften am 28. Januar 2021
Antwort der Gemeinde vom 26. Oktober 2021
Antwort der IG, vom 24.Dez.21, auf das Schreiben der
Gemeinde vom 26.Okt.21
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad