Revision Zonennutzungsplan & kommunales Bau- und Zonenreglement und Kommission Gesamtrevision des Zonennutzungsplans (ZNP) und des kommunalen Bau- und Zonenreglements (BZR) – Einleitung Mitwirkungsverfahren Die Stadtgemeinde Brig-Glis lud auf den 20. Januar 2022 zu einer Informationsveranstaltung in die Simplonhalle in Brig ein, bei der das Leitbild räumliche Entwicklung präsentiert und das Vorgehen zur Festlegung des Siedlungsgebiets sowie der Anpassung der Bauzonen erklärt wurden. Gleichzeitig leitete die Stadtgemeinde das gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Mitwirkungsverfahren (Art. 33 kRPG) im Rahmen der Gesamtrevision des Zonennutzungsplans (ZNP) und des kommunalen Bau- und Zonenreglements (BZR) ein. Die IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad nahm an der Veranstaltung teil, brachte sich ein und nutzte die Gelegenheit, am öffentlichen Mitwirkungsverfahren aktiv teilzunehmen. Mit Eingabe vom 20. Februar 2022 brachten wir grundlegende Kritikpunkte zu den zur Mitwirkung publizierten Unterlagen an. Insbesondere stellten wir die Strategie des Stadtrates bei der Festlegung des Siedlungsgebietes in Frage und rügten dabei die Haltung, möglichst grosse Flächen freizuhalten, währenddem die Konsequenzen für die Grundeigentümer nicht berücksichtigt werden. Zudem warfen wir die Frage der Entschädigungen auf und bemängelten zum x-ten Mal die einseitige personelle Zusammensetzung der kommunalen Raumplanungskommission. Kommunale Raumplanungskommission Nach langer «Funkstille aus dem Schloss» und mehrmaligen personellen Wechseln bei den Teilnehmern, teils begründet und teils objektiv nicht nachvollziehbar, nahm die kommunale Raumplanungskommission ihre Arbeit auf und traf sich am 22. August 2022 zu ihrer ersten Sitzung. Bei dieser Kommission handelt es sich um eine Fachkommission als beratendes Gremium des Stadtrates ohne Beschlusskompetenz. Die Kommission wird professionell unterstützt durch ausserkantonale Firmen (Roesti & Pereira GmbH SIA, Bern und ALPGIS Raumentwicklung GmbH, Thun Gemäss Ratsentscheid vom 28.06.2022 wurde das Raumplanungsmandat zur Gesamtrevision des Zonennutzungsplanes an diese Firma zum Betrag von Fr. 142'141.45 vergeben.) und setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Patrick Hildbrand, zuständiger Stadtrat (Vorsitz); Ursula Kraft, Stadtschreiberin, ad interim Projektleitung für den Stadtarchitekten; Sebastian Arnold, Raumplaner mit Büro in Brig, Verfasser des Gutachtens; Samuel Kissling, unabhängiger Fachjurist und Raumplaner von Espace Suisse; Bernhard Straub, Dipl. Architekt ETH SIA, Raumplaner NDS ETH Reg A; Leander Williner, Vertreter IG Raumplanung und Jurist. Die Vertreter der kantonalen Dienststelle für Raumentwicklung (Adrian Zumstein, designierter Chef der Dienststelle für Raumentwicklung Kanton Wallis, Jurist und David Kuonen, Kreisplaner, Dienststelle für Raumentwicklung) sind beratend und nehmen an den Kommissionssitzungen in der Regel nicht teil. Die Gesamtübersicht der Planung beinhaltet einen ersten Teil der inhaltlichen Erarbeitung und eine zweite Phase mit dem Planerlassverfahren und der Beschlussfassung Siehe Beilage 1 zu diesem Schreiben.. Schon jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die öffentliche Auflage des revidierten ZNP und des ebenfalls angepassten BZR ein äusserst wichtiges Datum darstellt. Falls hier die Frist zur Einreichung einer Einsprache verpasst wird, können im weiteren Verfahren die Einspracherechte grundsätzlich nicht mehr ausgeübt werden Siehe Beilage 2, Ziffer 4: öffentliche Auflage der ZNP + BZR. Die Tätigkeit der Fachkommission ist modular aufgebaut, wobei aus Sicht unserer IG die Bearbeitung der im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision des ZNP und des BZR eingereichten Vorschläge, Anregungen und Kritikpunkte eine zentrale Rolle spielen wird. Obschon die Befürchtung, allein auf weiter Flur zu stehen, leider sehr realistisch ist, werde ich mich mit aller Kraft bemühen, die Interessen der betroffenen Grundeigentümer im Rahmen des Möglichen optimal zu vertreten, um so dem Stadtrat einen Schlussbericht als Entscheidgrundlage unterbreiten zu können, der diesem Anliegen auch angemessen Rechnung trägt. Quartierplan Bahnhof West mit Teiländerung des Zonennutzungsplans Im Rahmen der Teiländerung des Zonennutzungsplanes und des kommunalen Bau- und Zonenreglements des Quartierplans Bahnhof West plant die Gemeinde unter anderem die Einführung eines neuen Artikels 59 bis (Kern- und Gewerbezone KG-SNP, KG-H) ins kommunale Baureglement aufzunehmen. Dabei fällt auf, dass in der Kern- und Gewerbezone Hochhaus KG-H Bauten mit einer Gebäudehöhe von max. 70.00 m Firsthöhe errichtet werden können. Mit dieser Teiländerung und der damit verbundenen Zonenplanrevision realisiert die Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke eine massive Wertsteigerung von mehreren Millionen Schweizer Franken. Es geht nun aus unserer Sicht nicht an, dass die Gemeinde mit dieser Revision des Baureglements einen riesigen Planungsgewinn erzielt und gleichzeitig aber unnötig viel Bauland auszonen und die entsprechenden Eigentümer nicht einmal entschädigen will. Mit Einsprache vom 05. April 2021 hat sich die IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen- Brigerbad sowie eine mitunterzeichnende Privatperson dem Ansinnen der Gemeinde widersetzt und dabei zusätzlich gefordert, dass mit der vorgesehenen Revision auch die Frage der Mehrwertabgabe und deren Verwendung im kommunalen Bauzonenreglements geregelt werden muss. Das Einspracheverfahren ist zurzeit noch hängig.
Interessengemeinschaft Raumplanung
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad